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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 17.07.2000 - 1 Ws 53/00   

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https://dejure.org/2000,12210
OLG Hamburg, 17.07.2000 - 1 Ws 53/00 (https://dejure.org/2000,12210)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17.07.2000 - 1 Ws 53/00 (https://dejure.org/2000,12210)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17. Juli 2000 - 1 Ws 53/00 (https://dejure.org/2000,12210)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 359 Nr. 5
    Wiederaufnahme wegen neuer Beweismittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Hamburg - 606 KLs 2/95
  • OLG Hamburg, 17.07.2000 - 1 Ws 53/00

Papierfundstellen

  • StV 2003, 229
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG München I, 12.08.2022 - 1 Ks 121 Js 158369/19

    "Badewannenmord" wird wiederaufgenommen: Zweifel an der Schuld nach 13 Jahren

    Die Zulässigkeit des Wiederaufnahmeantrags wird - abgesehen von den Formerfordernissen des § 366 Abs. 2 StPO - nicht bereits durch das - im Rahmen der Beschwerdeentscheidung des Oberlandesgerichts München vom 23.09.2022 - erfolgreich beschrittene Additionsverfahren indiziert oder präjudiziert (BVerfG StV 2003, 223; Hanseatisches OLG GA 1967, 317; Hanseatisches OLG StV 2003, 229; OLG Zweibrücken BeckRS 2017, 107531; Karlsruher Kommentar / Schmidt StPO § 368 Rn. 19; Löwe / Rosenberg / Gössel StPO § 368 Rn. 9 und § 370 Rn. 9 und 10; Meyer-Goßner / Schmitt § 370 Rn. 2; Münchener Kommentar / Engländer / Zimmermann StPO § 368 Rn. 50).
  • OLG München, 23.09.2021 - 2 Ws 1306/20

    "Badewannen-Mord": Wiederaufnahmeantrag von Manfred Genditzki für zulässig

    Darüber hinaus wird es zu prüfen haben, inwieweit es die Beweisaufnahme auch auf die Erhebung der weiteren angetretenen Beweise erstreckt (Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl. 2021, Rn. 5 zu § 369; KK-Schmidt, a. a. O., Rn. 2 zu § 369; OLG Hamburg, Beschluss vom 17.07.2000 - 1 Ws 53/00, StV 2003/229, 230; OLG Jena, Beschluss vom 04.07.1996 - 1 Ws 125/96, NStZ-RR 1997/47; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 01.02.1993 - 1 Ws 432/92, BecKRS 2014, 290).
  • OLG Zweibrücken, 15.03.2017 - 1 Ws 363/16

    Strafverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens;

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn das Wiederaufnahmegesuch von vorneherein unzulässig war, dies jedoch zunächst übersehen wurde oder sonst nicht berücksichtigt worden ist (OLG Hamburg, StV 2003, 229 [230]; Alexander, a. a. O.; Gössel, a. a. O., Rn. 9; Meyer-Goßner, in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Auflage 2016, § 370, Rn. 2; ohne diese Einschränkung: KG, a. a. O.; OLG Koblenz, a. a. O.: "auch unter Berücksichtigung neuer Erkenntnisse aus dem Probationsverfahren").
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 08.02.2000 - 1 Ws 796/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,12937
OLG Koblenz, 08.02.2000 - 1 Ws 796/99 (https://dejure.org/2000,12937)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08.02.2000 - 1 Ws 796/99 (https://dejure.org/2000,12937)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08. Februar 2000 - 1 Ws 796/99 (https://dejure.org/2000,12937)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln ; Wiederaufnahme eines Verfahrens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 2003, 229
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 15.12.2004 - 1 Ws 759/04

    Wiederaufnahme: Prüfung der Beweiskraft eines neuen Beweismittels im

    Zwar ist es dem Wiederaufnahmegericht grundsätzlich nicht verwehrt, bereits im Aditionsverfahren die Beweiskraft eines neuen Beweismittels kritisch zu prüfen, allerdings nur, soweit dies ohne förmliche Beweiserhebung möglich ist (Senatsbeschl. v. 08.02.2000 - StV 03, 229; siehe auch BVerfG NStZ 95, 43).
  • OLG Koblenz, 25.04.2005 - 1 Ws 231/05

    Wiederaufnahme: Prüfung der Geeignetheit eines neuen Zeugen im

    Zwar ist es dem Wiederaufnahmegericht grundsätzlich nicht verwehrt, bereits im Aditionsverfahren die Beweiskraft eines neuen Beweismittels kritisch zu prüfen, allerdings nur, soweit dies ohne förmliche Beweiserhebung möglich ist (Senatsbeschl. v. 08.02.2000 - StV 03, 229; siehe auch BVerfG NStZ 95, 43).
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